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BGH, 25.02.1992 - 5 StR 48/92 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision - Änderung des bedeutsamen Unrechtsgehalts durch Verfahrensbeschränkung auf § 211 Strafgesetzbuch (StGB)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
Tateinheit von Mord und Raub mit Todesfolge
Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 48/92
Eine Anrufung des Großen Senates für Strafsachen erscheint nicht angezeigt, zumal der 1. Strafsenat durch Beschluß vom 21. Januar 1992 - 1 StR 593/91 - seine Absicht erklärt hat, zu entscheiden, daß Mord und Raub mit Todesfolge in Tateinheit zueinander stehen können, auch wenn sie dasselbe Tatopfer betreffen, und deshalb dem 2., 3. und 4. Strafsenat die Frage vorgelegt hat, ob an der entgegenstehenden Rechtsprechung festgehalten wird. - BGH, 12.04.1988 - 5 StR 661/87
Leichtfertige Verursachung des Todes bei Zurücklassen des Opfers im gefesselten …
Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 48/92
Der Senat sieht sich gehindert, dem - in Anwendung seiner in BGHSt 35, 257, 258 [BGH 12.04.1988 - 5 StR 661/87] dargelegten, dort nicht tragenden Rechtsansicht - zu entsprechen, weil nach der ständigen Rechtsprechung der anderen Strafsenate seit BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75] Raub mit Todesfolge nicht mit Mord rechtlich zusammentreffen kann. - BGH, 15.07.1975 - 4 StR 201/75
Tateinheitliches Zusammentreffen von Raub mit Todesfolge und einem vorsätzlichen …
Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 48/92
Der Senat sieht sich gehindert, dem - in Anwendung seiner in BGHSt 35, 257, 258 [BGH 12.04.1988 - 5 StR 661/87] dargelegten, dort nicht tragenden Rechtsansicht - zu entsprechen, weil nach der ständigen Rechtsprechung der anderen Strafsenate seit BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75] Raub mit Todesfolge nicht mit Mord rechtlich zusammentreffen kann.
- BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
Tateinheit von Mord und Raub mit Todesfolge beim selben Tatopfer - Auswirkung der …
Die Behandlung nach § 154 Abs. 2 StPO (BGH, Beschl. vom 25. Februar 1992 - 5 StR 48/92) oder Schuldspruchänderung unter Hinweis auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75] (so BGH, Beschl. vom 23. April 1991 - 1 StR 142/91, womit dem Tatrichter gesagt wird, er habe - trotz BGHSt 35, 257, 258 [BGH 12.04.1988 - 5 StR 661/87] - falsch entschieden) sind verwirrend und für den Tatrichter nicht verständlich. - BGH, 08.12.1992 - 5 StR 601/92
Beschränkung der Verfolgung auf eine bestimmte Straftat - Bedeutung des Wegfalls …
Die Verfolgungsbeschränkung auf § 211 StGB ändert an dem für die Strafzumessung bedeutsamen Unrechtsgehalt der Tat nichts (Senatsbeschluß vom 25. Februar 1992 - 5 StR 48/92 -).